Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Teilnahme oder den Besuch karnevalistischer und den Vereinszweck fördernder Veranstaltungen, durch die Durchführung eigener karnevalistischer oder dem Vereinszweck dienlicher Veranstaltung als auch durch den Austausch mit allen am karnevalistischen Brauchtum interessierten Gruppierungen.
Sie bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig und müssen vollgeschäftsfähig sein.
Jeder Venetius trägt den Titel Venetius-Peter und kann sich ein/e Begleiter/-in zur Seite nehmen.
Jede Prinzessin trägt den Titel Prinzessin-Petra und kann sich einen Begleiter/in zur Seite nehmen.
Die Tagesordnungen der Mitgliederversammlungen werden zu Beginn der Versammlungen bekannt gegeben. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
Düsseldorf, den 03.11.2021
Original unterschieben vom geschäftsführenden Vorstand
Der HKV – in schwarz & weiß,
doch bunt in Kopf und Herz
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